Angebot

Unser Angebot

Leistungen der Lohnsteuerhilfevereine

Ganzjährige Beratung

  • über Steuersparmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
  • in Lohnsteuer Fragen bei der Gehaltsabrechnung
  • bei der Eigenheimzulage, der Wohnungsbauprämie und dem Kindergeld
  • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge
  • bezüglich der Wahl der günstigen Steuerklasse

Fertigung von Anträgen

  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • Eigenheimzulage
  • Altersvorsorgezulage
  • bezüglich der Wahl der günstigen Steuerklasse

Leistungen

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Finanzbehörden
  • Errechnen des voraussichtlichen Ergebnisses
  • Prüfung der Bescheide
  • Einsprüche gegen Bescheide
  • Führung von Klagen bei den Finanzgerichten

Selbstverständlich sind alle Leistungen mit einem umfassenden Beratungsservice durch den steuerlich absetzbaren Jahresbeitrag abgegolten.


Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine

Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen Lohnsteuerhilfevereine für Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:


Nur Einkünfte aus:

nichtselbständiger Arbeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente), aus Unterhaltsleistungen.

Einkünfte aus:

Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften (soweit diese Einnahmen bei

Ledigen 13.000 Euro, bei Verheirateten 26.000 Euro nicht übersteigen).

In anderen Steuersachen:

beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, bei der Investitionszulage §3 bis 4 InvZulG 1999, bei Kindergeld i.S.d. EStG,

bei der Wohnungsbauprämie, im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersversorgung (Riester-Rente).
Einnahmen nach § 3 Nr. 26a EStG soweit diese den Freibetrag nicht übersteigen.

Share by: